Kosten psychologische Psychotherapie


Achtung: Ich arbeite ohne Kassenzulassung (Privatpraxis) und kann somit nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen!

  • Wenn Sie privat versichert sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung, ob psychologische Psychotherapie in ihrem Tarif enthalten ist und in wenn ja, in welchem Umfang.
  • Von den Beihilfestellen werden die probatorischen Sitzungen in der Regel übernommen. Bei einer weiterführenden Behandlung ist ein Antrag zu stellen. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.
  • Wird Ihnen vom Dienstherrn Heilfürsorge gewährt, benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung (bspw. vom Truppenarzt).
  • Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Behandlungskosten privat zu tragen (Selbstzahler). 


Verhaltenstherapie ist ein sog. „Richtlinienverfahren“ und ist damit von den Kostenträgern als Behandlungsverfahren allgemein anerkannt.

 
Ich rechne nach der „Gebührenordnung der Ärzte“ ab (GOÄ, 2,3-facher Satz). Ein Therapiegespräch (50 Minuten) kostet demnach 100,55 Euro. Bei psychologischer Psychotherapie handelt es sich um eine Heilbehandlung, diese ist daher nach §4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit.